So wird gerechnet
Brutto = Netto × (1 + Steuersatz) Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz) Mehrwertsteuer = Brutto − Netto
Beispiel: 100 € netto zu 19 % ergeben 19 € Steuer und 119 € brutto. Zu 7 % sind es 7 € Steuer und 107 € brutto. Rechtsgrundlage der Steuersätze: § 12 UStG.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und dürfen keine Vorsteuer abziehen. Für den Verkauf auf Marktplätzen heißt das: Ihr Verkaufspreis ist gleichzeitig Ihr Nettoerlös. Den genauen Wortlaut finden Sie im Gesetz: § 19 UStG. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Wie rechne ich netto in brutto um?
Brutto = Netto × 1,19 beim Regelsteuersatz von 19 % bzw. × 1,07 beim ermäßigten Satz von 7 %. Aus 100 € netto werden 119 € brutto.
Wie rechne ich brutto in netto um?
Netto = Brutto ÷ 1,19 (oder ÷ 1,07). Aus 119 € brutto werden 100 € netto; die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 19 €. Nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen, das ergibt 96,39 € und ist falsch.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen: Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 €. Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und können keine Vorsteuer abziehen.